Benutzen offener WLAN-Netze strafbar
Samstag, 17. Mai 2008 11:56
Das Amtsgericht Wuppertal betrachtet das “Einklinken” in ein offenes, ungeschütztes, nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes WLAN-Netz als strafbare Handlung. Wer sein Notebook, PDA oder Handy dennoch mit dem offenen WLAN verbindet, der verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - und macht sich damit gemäß § 148 TKG strafbar.
Merke also: Finger weg von ungeschützten WLAN-Netzen. Es sei denn, sie sind wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt.
Thema: Gesetze, Netzwerk | Kommentare (0) | Autor: Malte Domsky
